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KFZ-Gutachten sofort und kostenlos beim Haftpflichtschaden

Sehr geehrte Damen und Herren,

 
Sie haben das Recht auf einen Gutachter Ihrer Wahl der zu 100% Ihre Interessen und Ihr Recht vertritt.


Ab einer Schadenshöhe von 750,00 Euro haben Sie das Recht auf einen Gutachter / Sachverständiger Ihrer Wahl.




Schnell wird man in einen Verkehrsunfall verwickelt und obwohl die Schuldfrage eindeutig ist, werden von der Versicherung eines Unfallgegners häufig unberechtigte Kürzungen von Schadensersatzansprüchen vorgenommen.


Für die Höhe des entstandenen Sachschadens ist Abrechnungsgrundlage für die Versicherung meistens ein Sachverständigengutachten. Ein Geschädigter hat grundsätzlich Anspruch darauf, selbst zu bestimmen, wer ein Schadengutachten für ihn erstellt. Die dadurch entstehenden Kosten hat die Versicherung des Unfallgegners zu tragen, wenn der Unfallgegner den Unfall schuldhaft verursacht hat.


In einem solchen Gutachten wird nicht nur die Höhe der Reparaturkosten beziffert, sondern auch der Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeuges festgestellt, ggfls. ein verbleibender Minderwert nach Durchführung der Unfallreparatur, die Dauer der Reparatur, sowie auch die Dauer der Wiederbeschaffung eines vergleichbaren Fahrzeugs. Bei einigen Schadenspositionen gibt es Ermessensspielräume. Diese Ermessensspielräume wird ein von Ihnen beauftragter Gutachter zu Ihren Gunsten ausüben.


Ein Gutachter, der von der gegnerischen Versicherung beauftragt wird, nutzt regelmäßig diese Spielräume zu Gunsten der Versicherung aus. Dies sollten Sie verhindern, indem Sie zeitnah nach einem Unfall selbst einem Sachverständigen einen Gutachtenauftrag erteilen.

Ich würde mich freuen, wenn Sie mir bei der Wahl des Gutachters Ihr Vertrauen schenken und den Auftrag erteilen.


Ich, Werner Wessels, bin mittlerweile 58 Jahre und verfüge über jahrelange Erfahrung in der Beurteilung von Kraftfahrzeugschäden. Viele Jahre habe ich mich in einer von mir betriebenen Werkstatt auf die Behebung von Unfallschäden spezialisiert. Ich bin daher dazu imstande, alle Schäden bei einem Fahrzeug, und zwar auch die nicht ohne weiteres sichtbaren Schäden, zu erkennen und in einem Schadengutachten zu berücksichtigen.

Also Augen auf bei der Wahl Ihres Gutachters. 

Sachverständigenbüro Papenburg

Werner Wessels

Osterkanal 79,

26871 Papenburg

Mo - So
24 Stunden geöffnet

    049616642407 - 01621724708

    info@sachverstaendigenbuero-papenburg.de

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